Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senates vom 19. April 2022 (
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Senat hat mit Beschluss vom 19. April 2022 (
Die Gegenvorstellung hat keinen Erfolg. Sie ist bereits unzulässig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|