Gegenstand der Vorlage ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 3 a des Bundesgesetzes über individuelle Ausbildungsförderung (Bundesausbildungsförderungsgesetz), eingefügt durch Art.
§ 13 Abs. 3 a BAföG, eingefügt durch Art.
(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|