Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Durchführung von mündlichen Verhandlungen vor dem Sozialgericht Magdeburg nach rechtskräftigem Abschluss der beiden Klageverfahren. Der Kläger erstrebt in der Sache die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung schon zu einem früheren Zeitpunkt sowie eine höhere Altersrente.
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