LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.02.2018
L 6 SB 4718/16
Normen:
SGG § 110; ZPO § 227;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 17.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 SB 2470/16

Unzulässigkeit eines zweiten Verlegungsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2018 - Aktenzeichen L 6 SB 4718/16

DRsp Nr. 2018/5245

Unzulässigkeit eines zweiten Verlegungsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren

Einem zweiten Verlegungsantrag muss auch bei geltend gemachter besonderer Qualifikation eines Prozessbevollmächtigten nicht stattgegeben werden, da (insbesondere bei einer insgesamt mandatierten Sozietät von Rechtsanwälten) die Entsendung eines Unterbevollmächtigten aufgrund der wegen des Zeitablaufs gesteigerten Prozessförderungspflicht der Beteiligten erwartet werden kann.

1. Bei behinderten Menschen mit Auslandswohnsitz ist auf Antrag der GdB festzustellen, wenn dem behinderten Menschen trotz seines ausländischen Wohnsitzes aus der Feststellung seines GdB in Deutschland konkrete Vorteile erwachsen können, die keinen Inlandswohnsitz voraussetzen. 2. Der Gesamt-GdB ist nicht nach starren Beweisregeln, sondern aufgrund richterlicher Erfahrung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Sachverständigengutachten, in freier richterlicher Beweiswürdigung festzulegen. 3. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die auf der ersten Prüfungsstufe zu ermittelnden nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen und die sich daraus abzuleitenden Teilhabebeeinträchtigungen ausschließlich auf der Grundlage ärztlichen Fachwissens festzustellen sind.