Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Oktober 2004 - PL
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen der Antragstellerin und dem Beteiligten zu 3 ist im Wesentlichen streitig, ob zwischen ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach §
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