LAG Frankfurt/Main vom 04.10.1991
13 Sa 11/91
Normen:
BUrlG §§ 4 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA 1992, 692

Urlaub: Urlaubsanspruch bei Eintagsarbeitsverhältnis

LAG Frankfurt/Main, vom 04.10.1991 - Aktenzeichen 13 Sa 11/91

DRsp Nr. 1996/18991

Urlaub: Urlaubsanspruch bei Eintagsarbeitsverhältnis

a. § 5 Abs. 1 BUrlG setzt voraus, daß das Arbeitsverhältnis mindestens für die Dauer eines vollen Monats bestanden hat. b. Im Eintags-Arbeitsverhältnis (hier: Studentische Sitzwachen auf Intensivstation einer Klinik) entsteht kein Urlaubsanspruch.

Normenkette:

BUrlG §§ 4 5 Abs. 1 ;

Hinweise:

Das BAG hat den Rechtsstreit an das LAG zurückverwiesen: Studenten, die nach einer mehrwöchigen Einarbeitung als Sitz und Sonderwachen für geeignet gehalten und in den Kreis der zukünftig zu Sitzwachen heranzuziehenden studentischen Hilfskräfte aufgenommen werden, stehen in einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis und haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Urlaub, der entsprechend ihrer jährlich zu leistenden Arbeit zu berechnen ist (BAG, BB 1993, 1516 = DB 1993, 1724 = NJW 1993, 2555 = NZA 1993, 798).

Fundstellen
NZA 1992, 692