LAG München - Urteil vom 10.12.2008
9 Sa 647/08
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 25.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6782/07

Urlaubsabgeltung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraumes

LAG München, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 647/08

DRsp Nr. 2009/3144

Urlaubsabgeltung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraumes

1. Da der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG als Ersatz für den wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Urlaubserteilung in natura entsteht, ist der Abgeltungsanspruch neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an dieselben Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch selbst; der Abgeltungsanspruch des bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers erlischt daher bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraumes ersatzlos. 2. Für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruches trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. 3. Trägt der Arbeitnehmer nicht vor, dass er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Übertragungszeitraumes noch die Arbeitsfähigkeit erlangt hat, also bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses den ihm noch zustehenden Urlaub in natura hätte einbringen können, besteht auch kein Urlaubsabgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim vom 25.6.2008 - 3 Ca 6782/07 Rei - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand: