LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.06.2006
8 Sa 4/06
Normen:
BUrlG § 4 § 5 Abs. 1 c § 7 Abs. 4 ; EFZG § 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 28.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1815/05

Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Bescheinigung der Krankenkasse

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2006 - Aktenzeichen 8 Sa 4/06

DRsp Nr. 2006/28091

Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Bescheinigung der Krankenkasse

1. Abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Abgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch; bei Überschreiten der Wartezeit gemäß § 4 BUrlG mit § 5 Abs. 1 c BUrlG ist der volle Urlaubsanspruch entstanden und abzugelten.2. Das Leistungsverweigerungsrecht des auf Entgeltfortzahlung in Anspruch genommenen Arbeitgebers besteht als rechtshemmende Einrede im Regelfall nur solange, bis der Arbeitnehmer seiner Vorlagepflicht nachkommt oder auf andere Weise den Beweis für seine Arbeitsunfähigkeit erbringt; der Beweis für das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit kann auch mit einer Bescheinigung der Krankenkasse geführt werden, die den strittigen Zeitraum mitumfasst.

Normenkette:

BUrlG § 4 § 5 Abs. 1 c § 7 Abs. 4 ; EFZG § 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten - soweit für das Berufungsverfahren noch von Interesse - um die Verpflichtung des beklagten Arbeitgebers zur Zahlung von restlichem Bruttolohn für Juli 2005, von Urlaubsabgeltung, anteiliger Entgeltfortzahlung und zur Abführung von vermögenswirksamen Leistungen auf ein Bausparkonto des Klägers.