LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.12.2006
8 Sa 676/06
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 23.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2849/05

Urlaubsabgeltung bei Eigenkündigung der Arbeitnehmerin unter Nichteinhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2006 - Aktenzeichen 8 Sa 676/06

DRsp Nr. 2007/11722

Urlaubsabgeltung bei Eigenkündigung der Arbeitnehmerin unter Nichteinhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist

1. § 7 Abs. 4 BUrlG stellt eine Ausnahmeregelung vom Verbot der Bezahlung von Urlaub dar und gilt als Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden und nicht mehr realisierbaren Urlaubsanspruch.2. Für das Entstehen des Abgeltungsanspruches kommt es nicht auf die Art der Beendigung an; er ist auch nicht an das Vorliegen eines bestimmten Verhaltens des Arbeitnehmers gebunden, so dass für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs und für seinen Bestand nach dem Gesetz auch nicht maßgeblich ist, ob die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis vertragswidrig vorzeitig aufgelöst hat.3. Das gilt auch für den Fall, dass die Arbeitnehmerin die arbeitsvertraglich vorgesehene ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4 ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubsabgeltung und vorsorglich zur Aufrechnung gestellter Gegenansprüche aus einer Vertragsstrafenvereinbarung.

Die Klägerin war aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 21.05.2004 mit Wirkung vom 01.07.2004 als examiniertes Fachpersonal (Kinderkrankenschwester) von der Beklagten, die einen ambulanten Pflegedienst betreibt, eingestellt worden.