LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.09.1996
11 Sa 1549/95
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 19.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 92/95

Urlaubsabgeltung: Beweislast

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.09.1996 - Aktenzeichen 11 Sa 1549/95

DRsp Nr. 2001/15085

Urlaubsabgeltung: Beweislast

Die Beweislast dafür, dass ein Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Urlaubsjahres und ggf. des Übertragungszeitraumes weiterhin arbeitsunfähig krank geblieben wäre und deshalb keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat, trägt der Arbeitgeber, da er sich auf ein Erfüllungshindernis bezüglich des entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruchs beruft (Abweichung von Leitsatz 2 des Urteils des BAG NZA 1989, 763).

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die teilweise aufhebende Entscheidung des BAG vom 20.01.1998 - 9 AZR 812/96 = DRsp-ROM Nr. 1998/8090 -.

Vorinstanz: ArbG Wiesbaden, vom 19.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 92/95