Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 28.05.2020 -
- der Klägerin nach Maßgabe Ziff. IV ein Zeugnis zu erteilen
- an die Allianz Versicherung nach Maßgabe Ziff. V für die Klägerin 55,00 € zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das vorgenannte Urteil - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien (lediglich) bis 30.04.2019 bestanden hat.
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