LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.08.2015
4 Sa 299/15
Normen:
§ 7 Abs. 4 BUrlG; § 12 Abschn. I u. Abschn. IV Manteltarifvertrag für die chemische Industrie (MTV-Chemie);
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 04.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2387/14

Urlaubsabgeltung nach dem MTV-ChemieBegriff des nicht erfüllbaren Urlaubsanspruchs im Sinne von § 12 Abschn. IV Ziff. 2 Satz 2 MTV-Chemie

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 299/15

DRsp Nr. 2015/17105

Urlaubsabgeltung nach dem MTV-Chemie Begriff des nicht erfüllbaren Urlaubsanspruchs im Sinne von § 12 Abschn. IV Ziff. 2 Satz 2 MTV-Chemie

1.) "Nicht erfüllbar" i. S. v. § 12 Abschn. IV Ziff. 2 Satz 2 MTV-Chemie sind Urlaubsansprüche des ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Surrogatstheorie erst dann, wenn bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis der Urlaubsanspruch nicht mehr innerhalb des auf den 31. März des Folgejahres erweiterten Urlaubsjahres hätte erfüllt werden können (möglicherweise a. A. BAG 13.11.2012 - 9 AZR 64/11 - Rz. 19, NZA 2013, 399).2.) § 12 Abschn. IV Ziff. 3 gewährt i. V. m. § 12 Abschn. IV Ziff. 2 Satz 1 MTV-Chemie ungeachtet der Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs einen Rechtsanspruch auf Urlaubsabgeltung für das Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer wegen Bezugs einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder wegen voller Erwerbsminderung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 04.02.2015 - 4 Ca 2387/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 7 Abs. 4 BUrlG; § 12 Abschn. I u. Abschn. IV Manteltarifvertrag für die chemische Industrie (MTV-Chemie);

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Abgeltung tarifvertraglichen Mehrurlaubs.