Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 9. März 2010 -
Die Klägerin hat die Kosten des Revisions- und des Berufungsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung -, aus den Jahren 2005 und 2006 resultierenden Urlaub abzugelten.
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