BAG - Urteil vom 17.11.1998
9 AZR 507/97
Normen:
RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk (Betonsteingewerbe) Nordwestdeutschland vom 14. September 1993 § 13 Abs. 4 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 12 zu § 11 BUrlG Urlaubsgeld
AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe
ARST 1999, 284
AiB Telegramm 1999, 38
AuR 1999, 281
DB 1999, 1610
EzA § 4 TVG Betonsteingewerbe Nr. 1
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf , 13 (12) Sa 634/97 - 24.07.97,
ArbG Düsseldorf, vom 11.03.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 698/96

Urlaubsentgelt: tarifvertraglicher Anspruch auch bei Urlaubsabgeltung

BAG, Urteil vom 17.11.1998 - Aktenzeichen 9 AZR 507/97

DRsp Nr. 2002/7538

Urlaubsentgelt: tarifvertraglicher Anspruch auch bei Urlaubsabgeltung

In § 13 Abs. 4 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk (Betonsteingewerbe) Nordwestdeutschland vom 14. September 1993 haben die Tarifvertragsparteien nicht für jeden Urlaubstag einen Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld eingeräumt. Hat der Arbeitnehmer den Urlaub nicht vor seinem ordnungsgemäßen Ausscheiden aus dem Betrieb "genommen", obwohl zwingende betriebliche Gründe nicht entgegenstanden, so soll der Arbeitgeber nicht verpflichtet sein, ein zusätzliches Urlaubsgeld zu zahlen.

Normenkette:

RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk (Betonsteingewerbe) Nordwestdeutschland vom 14. September 1993 § 13 Abs. 4 ; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld hat.