Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 21.09.2017, Az.: 1 Ca 933 c/17, wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch um Urlaubsabgeltungsansprüche der Klägerin aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
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