Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. Februar 2013 -
Die Anträge werden insgesamt zurückgewiesen.
Die Anschlussbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. Februar 2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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