LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.12.2001
8 Sa 47/01
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 2b ; ArbGG § 72a ; ZPO § 97 ;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 31.05.2001

Verbandsaustritt des Arbeitgebers und Geltung der Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Südwürttemberg/Hohenzollern, Verweis auf Tarifverträge als Gleichstellungsabrede

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2001 - Aktenzeichen 8 Sa 47/01

DRsp Nr. 2003/4466

Verbandsaustritt des Arbeitgebers und Geltung der Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Südwürttemberg/Hohenzollern, Verweis auf Tarifverträge als Gleichstellungsabrede

Normenkette:

ArbGG § 64 Abs. 2b ; ArbGG § 72a ; ZPO § 97 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis die jeweils aktuellen Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Südwürttemberg/Hohenzollern anzuwenden sind sowie um Entgeltansprüche, die sich aus der Anwendbarkeit dieser Tarifverträge ergeben würden. Wegen des Parteivortrages und der Anträge erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Villingen-Schwenningen - vom 31.05.2001 (Bl. 67 f. d. Akte) Bezug genommen.