LAG Köln - Urteil vom 12.01.2001
11 Sa 1062/00
Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 1 ; TVG § 9 ; MTV für Redakteure und Redakteurinnen an Zeitschriften v. 30.04.1998 § 12 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 05.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 613/99

Verbandsklage; Auslegung eines Tarifvertrages; Redakteure; Zeitschriften; digitale Ausgabe; Nutzung von Urheberrechten

LAG Köln, Urteil vom 12.01.2001 - Aktenzeichen 11 Sa 1062/00

DRsp Nr. 2002/15295

Verbandsklage; Auslegung eines Tarifvertrages; Redakteure; Zeitschriften; digitale Ausgabe; Nutzung von Urheberrechten

»Der MTV für Redakteure und Redakteurinnen an Zeitschriften vom 30.04.1998 begründet für den Redakteur keinen Anspruch auf Zusatzvergütung für die Nutzung seines Beitrags in digitalen Ausgaben der Zeitschrift, für die er eingestellt wurde - auch dann nicht, wenn sein Arbeitsvertrag ihn nur zur Mitarbeit an der gedruckten Ausgabe (Printmedium) verpflichtet.«

Normenkette:

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 1 ; TVG § 9 ; MTV für Redakteure und Redakteurinnen an Zeitschriften v. 30.04.1998 § 12 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, vom 05.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 613/99