LAG Köln - Urteil vom 12.12.2007
7 Sa 120/07
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2008, 454
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 21.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2280/06

Verdachtskündigung; Anhörung

LAG Köln, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 120/07

DRsp Nr. 2008/18386

Verdachtskündigung; Anhörung

»1. Der zur Rechtfertigung einer Verdachtskündigung dienende Verdacht muss sich auf konkrete Tatsachen stützen und so dringend sein, dass er nur geringfügig hinter der vollen Gewissheit zurückbleibt, dass der betreffende Arbeitnehmer das ihm zur Last gelegte Verhalten tatsächlich begangen hat. 2. Ergeben sich nach einer ersten Anhörung des Arbeitnehmers, aber bevor sich der Arbeitgeber endgültig zum Ausspruch der Kündigung entschlossen hat, weitere Verdachtsmomente von wesentlicher Bedeutung, so muss der Arbeitnehmer hierzu ergänzend angehört werden. 3. Äußert der Arbeitnehmer in einer Anhörung, er wolle sich nicht weiter einlassen, so gilt dies im Zweifel nur für diejenigen Gesprächsgegenstände, die bei der Anhörung zur Sprache gekommen sind, nicht aber für den Fall, dass der Arbeitgeber aufgrund weiterer Ermittlungen zu neuen Vorwürfen und/oder wichtigen neuen Verdachtstatsachen gelangt.«

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen Verdachtskündigung.