LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.08.2006
9 Ta 25/06
Normen:
ZPO § 269 ; ArbGG § 55 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 2 Ca 778/04 - 22.12.2005,

Verfahren bei Streit über Klagerücknahme

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.08.2006 - Aktenzeichen 9 Ta 25/06

DRsp Nr. 2006/27795

Verfahren bei Streit über Klagerücknahme

»Entsteht Streit darüber, ob die Klage zurückgenommen worden ist, ist der Rechtsstreit durch mündliche Verhandlung unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter fortzusetzen und die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch Feststellungsurteil auszusprechen.«

Normenkette:

ZPO § 269 ; ArbGG § 55 ;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten darum, ob der Rechtsstreit durch Klagerücknahme teilweise erledigt ist.