1. Die Berufung wird zurückgewiesen, wobei der Kostentenor des Urteils des Sozialgerichts Hamburg vom 3. Februar 2017 wie folgt neu gefasst wird:
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob das ursprüngliche Hauptsacheverfahren durch einen Prozessvergleich beendet wurde.
Die Klägerin hat am 10. März 2011 Klage beim Sozialgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen
Das Sozialgericht Hamburg hat am 6. Februar 2015 einen Erörterungstermin durchgeführt. Im gemeinsamen Protokoll der Verfahren
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