SG Fulda, vom 09.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 500/03
Verfahrensgegenstand bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die vollständige Versagung von Leistungen
LSG Hessen, Urteil vom 27.06.2008 - Aktenzeichen L 7 AL 92/05
DRsp Nr. 2008/20461
Verfahrensgegenstand bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die vollständige Versagung von Leistungen
Gegenstand des Rechtsstreits ist bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage, die sich gegen die vollständige Versagung von Leistungen ohne zeitliche Begrenzung auf einen zeitlich unbestimmten Leistungsantrag richtet, der gesamte Zeitraum bis zur gerichtlichen Entscheidung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]