LSG Hessen - Urteil vom 27.06.2008
L 7 AL 92/05
Normen:
AlhiV § 1 ; SGB X § 39 Abs. 2 ; SGB III § 193 ; SGG § 54 § 56 ;
Vorinstanzen:
SG Fulda, vom 09.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 500/03

Verfahrensgegenstand bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die vollständige Versagung von Leistungen

LSG Hessen, Urteil vom 27.06.2008 - Aktenzeichen L 7 AL 92/05

DRsp Nr. 2008/20461

Verfahrensgegenstand bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die vollständige Versagung von Leistungen

Gegenstand des Rechtsstreits ist bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage, die sich gegen die vollständige Versagung von Leistungen ohne zeitliche Begrenzung auf einen zeitlich unbestimmten Leistungsantrag richtet, der gesamte Zeitraum bis zur gerichtlichen Entscheidung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AlhiV § 1 ; SGB X § 39 Abs. 2 ; SGB III § 193 ; SGG § 54 § 56 ;
Vorinstanz: SG Fulda, vom 09.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 500/03