Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. Juli 2017 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Das Bayerische LSG hat mit Urteil vom 5.7.2017 einen Anspruch des Klägers auf Rente wegen Erwerbsminderung verneint.
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