LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 02.12.2009
17 Sa 621/09
Normen:
BGB § 366 Abs. 2; BUrlG § 7 Abs. 3; GG Art. 20 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 21796/08

Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit; Anwendbarkeit von § 366 Abs. 2 BGB auf das Verhältnis zwischen gesetzlichen und tariflichen Urlaubsanprüchen; Voraussetzungen für die Berufung auf Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.12.2009 - Aktenzeichen 17 Sa 621/09

DRsp Nr. 2010/10764

Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit; Anwendbarkeit von § 366 Abs. 2 BGB auf das Verhältnis zwischen gesetzlichen und tariflichen Urlaubsanprüchen; Voraussetzungen für die Berufung auf Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung

1. Im Verhältnis zwischen gesetzlichen und tariflichen Urlaubsanprüchen findet § 366 Abs. 2 BGB keine Anwendung 2. Zur Frage des Vertrauensschutzes gegen eine Änderung der Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.

1. a) Aus Art. 20 Abs. 3 GG folgt, dass jedes Gericht stets verpflichtet ist, seine bisherige Rechtsprechung kritisch zu überprüfen. Gewinnt es eine bessere Erkenntnis, muss es sie bei nächster Gelegenheit umsetzen und darf nicht auf der Grundlage einer - nunmehr als unrichtig erkannten - Rechtsauffassung entscheiden.