Die Berufung des Klägers gegen das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24. April 2008 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Der im November 1953 geborene Kläger war bei der Beklagten, die etwa 350 Mitarbeiter beschäftigt, seit Juni 1974 zuletzt als Sachbearbeiter gegen einen Bruttomonatsverdienst von 3.625,- € nebst einem Arbeitgeberzuschuss zur Vermögensbildung in Höhe von 26,59 € angestellt. Der Kläger war Mitglied des bei der Beklagten gebildeten Betriebsrats.
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