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Die im Beitrittsgebiet lebende, 1923 geborene Klägerin wendet sich gegen die "Absenkung" ihrer Witwenversorgung nach dem
Der erste Ehemann (K.) der Klägerin ist 1969 an den Folgen einer Kriegsbeschädigung gestorben. Die zweite Ehe der Klägerin wurde 1983 durch Tod ihres Ehemannes aufgelöst. Der Beklagte bewilligte ihr ab 1. April 1994 unter Anrechnung von Rentenansprüchen aus der zweiten Ehe - wiederaufgelebte - Witwenversorgung nach K. (Bescheid vom 11. Juli 1995). Deren Höhe ist nach §
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