GG Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB X § 45 Abs. 2 ; SGB IV § 18a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ; SGB VI § 240 § 43 § 96a Abs. 1 § 96a Abs. 2 § 96a Abs. 3 S. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 26.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 100/05
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung eines Hinzuverdienstes bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
LSG Hessen, Urteil vom 11.07.2008 - Aktenzeichen L 5 R 144/07
DRsp Nr. 2008/20460
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung eines Hinzuverdienstes bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
1. § 96aSGB VI ist insoweit nicht verfassungswidrig, als er die Anrechnung von Erwerbsersatzeinkommen auf eine Rente wegen Erwerbsminderung normiert. Auch die Zugrundelegung des Bemessungsentgelts nach § 96a Abs. 3 S. 3 SGB VI ist verfassungsgemäß.2. Dass Arbeitnehmer ihr Nettoeinkommen durch Steuerabschreibungsmöglichkeiten mindern können, was dem Empfänger von Lohnersatzleistungen nicht möglich ist, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 14 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB X § 45 Abs. 2 ; SGB IV § 18a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ; SGB VI § 240 § 43 § 96a Abs. 1 § 96a Abs. 2 § 96a Abs. 3 S. 3 ;
Vorinstanz: SG Kassel, vom 26.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 100/05