ArbG Hannover, vom 22.11.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 6/82
LAG Niedersachsen, vom 18.04.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 13 TaBV 1/83
III. BAG - Beschluß vom 30.08.1983 - 1 ABN 14/83,
Verfassungsmäßigkeit des Einigungsstellenverfahrens - Kontoführungsgebühren des Betriebsrates zu Lasten des Unternehmens
BVerfG, Beschluß vom 18.10.1986 - Aktenzeichen 1 BvR 1426/83
DRsp Nr. 1992/269
Verfassungsmäßigkeit des Einigungsstellenverfahrens - Kontoführungsgebühren des Betriebsrates zu Lasten des Unternehmens
1. Die Umsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte ist nicht kostenlos (vgl. § 40BetrVG 1972), was sich schon aus der paritätischen Anlage der echten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus dem Betriebsverfassungsgesetz (z. B. § 87 Abs. 1BetrVG 1972) ergibt.2. Die im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts zulässige Auferlegung von Geldleistungspflichten läßt deshalb die Eigentumsgarantie unberührt; die Geldleistungspflichten belasten die Beschwerdeführerin nicht übermäßig und beeinträchtigen ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend.