LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.10.2018
2 Sa 1011/18
Normen:
SokaSiG § 7 Abs. 5 und Abs. 6 i.V.m. §§ 18, 21 Abs. 1 der Anlagen 30 und 31; GG Art. 3; GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 12; GG Art. 19 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3;
Fundstellen:
AuR 2019, 93
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 29.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 66 Ca 81672/17

Verfassungsmäßigkeit des SokaSigTeilnahme eines Kühldecken montierenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 1011/18

DRsp Nr. 2019/495

Verfassungsmäßigkeit des SokaSig Teilnahme eines Kühldecken montierenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

1) Die Montage von Kühldecken ist baugewerbliche Tätigkeit i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37 VTV-Bau. 2) Das SokaSiG ist nicht verfassungswidrig.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.03.2018 - 66 Ca 81672/17 - wird auf ihre Kosten bei unverändertem Streitwert zurückgewiesen.

2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

SokaSiG § 7 Abs. 5 und Abs. 6 i.V.m. §§ 18, 21 Abs. 1 der Anlagen 30 und 31; GG Art. 3; GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 12; GG Art. 19 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3;

Tatbestand:

Der Kläger ist die tarifvertraglich bestimmte Einzugsstelle der Sozialkassen des Baugewerbes.