I. Der Richtervorlage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
In dem Betrieb der D T , T Z , fanden vom 27. bis 29.05.2002 Betriebsratswahlen statt. Die Wahl wurde als Gruppenwahl mit den Gruppen Beamte und Arbeitnehmer durchgeführt. Für das Wahlverfahren sind die §§
Die Vorschrift lautet:
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