BAG - Urteil vom 18.12.2008
6 AZR 9/08
Normen:
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 16.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 9/07
ArbG Hannover - 6 Ca 227/06 Ö - 16.11.2006,

Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit

BAG, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 6 AZR 9/08

DRsp Nr. 2009/4162

Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit

Der Ausschluss von Arbeitnehmern, die im September 2005 gem. § 50 Abs. 1 Buchst. a BAT Sonderurlaub zum Zwecke der Kinderbetreuung hatten, vom Anspruch auf Gewährung kinderbezogener Entgeltbestandteile als Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 Abs. 1 GG und ist deshalb unwirksam.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. November 2007 - 3 Sa 9/07 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über kinderbezogene Entgeltbestandteile.