Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 09.06.2016 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Übernahme von Betriebskosten für einen Traktor zur Beschaffung von Brennholz in Höhe von 19,00 EUR monatlich für die Jahre 2013 bis 2015 (insgesamt 684,00 EUR).
Mit Gerichtsbescheid vom 17.09.2014 hat das Sozialgericht Würzburg (
Dagegen hat der Kläger letztendlich Nichtzulassungsbeschwerde zum LSG am 27.09.2016 erhoben und Ausführungen gemacht.
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