LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 26.01.2024
26 Ta (Kost) 6005/24
Normen:
GKG § 45;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 13097/23

Vergleichsmehrwert in einem Verfahren wegen Kündigungsschutzes und Erhalt eines Zwischenzeugnisses

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2024 - Aktenzeichen 26 Ta (Kost) 6005/24

DRsp Nr. 2024/2075

Vergleichsmehrwert in einem Verfahren wegen Kündigungsschutzes und Erhalt eines Zwischenzeugnisses

Tenor

Die Beschwerde der Klägervertreter gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Dezember 2023 - 20 Ca 13097/23 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG § 45;

Gründe

I.

Die Parteien haben über eine verhaltensbedingte Kündigung vom 14. November 2023 gestritten, der vier Abmahnungen vom 2., 4., 6. und 9. Oktober 2023 vorausgegangen waren.

Die Klägerin hat in der Klageschrift ua einen Kündigungsschutzantrag und einen Antrag auf Verurteilung zur Abgabe eines Zwischenzeugnisses angekündigt, hilfsweise im Falle des Unterliegens mit dem Kündigungsschutzantrag die Verurteilung zur Erteilung eines Endzeugnisses. In einem Vergleich vom 8. Januar 2024 haben sich die Parteien ua auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt, die Entfernung von vier Abmahnungen aus der Personalakte sowie die Zahlung einer Abfindung und die Erstellung eines Zwischenzeugnisses sowie eines Endzeugnisses.

Das Arbeitsgericht hat den Gegenstandswert für das Verfahren auf 33.009 Euro festgesetzt. Dabei hat es für den Kündigungsschutzantrag drei Bruttoeinkommen und für die Zeugnisanträge ein Bruttoeinkommen angesetzt.