1. Auf die Berufung der Klägerin vom 13. Juni 2005 wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 23. Februar 2005 abgeändert.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 11.450,69 brutto nebst Zinsen hieraus von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 30. September 2004 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Für die Beklagte wird die Revision zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Vergütungsanspruch der Klägerin für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September 2004.
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