Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 17.04.2018 -
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde.
3.Der Streitwert für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 681,09 EUR festgesetzt
I.
Umstritten ist ein Anspruch auf weitere Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung in Höhe von 681,09 EUR.
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