Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 02.02.2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.347,55 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung der stationären Krankenhausbehandlung eines Versicherten der Beklagten.
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