1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 04.02.2009 - 3 Ca 1922 b/08 - teilweise abgeändert.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.807,75 Euro brutto zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge) trägt der Kläger 31 % und die Beklagte 69 %.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben; im Übrigen wird auf § 72 a ArbGG verwiesen.
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