ArbG Hamm, vom 22.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 915/10
Vergütung freigestellter Personalratsmitglieder; unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Amtsträgers zur fiktiven beruflichen Entwicklung
LAG Hamm, Urteil vom 22.07.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 203/11
DRsp Nr. 2011/21146
Vergütung freigestellter Personalratsmitglieder; unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen des Amtsträgers zur fiktiven beruflichen Entwicklung
1. Ein Personalratsmitglied kann die Arbeitgeberin unabhängig von deren Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen.2. Um zu ermitteln, ob das Personalratsmitglied bei dem beruflichen Aufstieg benachteiligt wurde, muss der berufliche Werdegang des Amtsträgers ohne Freistellung nachgezeichnet werden; durch eine solche fiktive Nachzeichnung darf er weder besser noch schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer Amtsträger ohne Personalratsamt.
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