Das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 10. Dezember 2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.636,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 9. August 2018 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 3.636,48 Euro festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung für die stationäre Krankenhausbehandlung eines Mitglieds der Beklagten im Hause der Klägerin.
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