SG Gelsenkirchen, vom 03.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 210/13
Vergütung stationärer KrankenhausbehandlungAufrechnung mit einem öffentlich-rechtlichen ErstattungsanspruchAnwendung des OPSEnge Auslegung von Vergütungs- und AbrechnungsbestimmungenLernendes System
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.05.2017 - Aktenzeichen L 16 KR 523/14
DRsp Nr. 2018/4458
Vergütung stationärer KrankenhausbehandlungAufrechnung mit einem öffentlich-rechtlichen ErstattungsanspruchAnwendung des OPSEnge Auslegung von Vergütungs- und AbrechnungsbestimmungenLernendes System
1. Die Anwendung des OPS ist nicht automatisiert und unterliegt als Mitsteuerung der prozesshaften Tatbestandsbildung im Zusammenspiel mit den Vorgaben zertifizierter Grouper ihrerseits grundsätzlich den allgemeinen Auslegungsmethoden der Rechtswissenschaft.2. Die Abrechnungsbestimmungen sind gleichwohl wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems eng am Wortlaut orientiert und unterstützt durch systematische Erwägungen auszulegen.3. Eine Vergütungsregelung, die für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungsfällen vorgesehen ist, kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt wird und keinen Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen belässt; demgemäß sind Vergütungsregelungen stets eng nach ihrem Wortlaut und allenfalls ergänzend nach ihrem systematischen Zusammenhang auszulegen; Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben außer Betracht.
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