Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 14.05.2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 1.409,94 € festgesetzt.
Die Klägerin macht einen Vergütungsanspruch für die vollstationäre Behandlung eines bei der beklagten Krankenkasse versicherten Patienten geltend.
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