Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 14.01.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.504,92 € festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung streitig.
Die Klägerin betreibt ein nach § 108 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zugelassenes Krankenhaus, in dem der bei der Beklagten versicherte C. E. (im Folgenden: Versicherter) vom 13.10. bis 30.10.2012 nach einem Verkehrsunfall notfallmäßig stationär behandelt wurde.
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