Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 17.12.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch im Berufungsverfahren die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 868,63 € festgesetzt.
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