Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 23. Juli 2019 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 7. Dezember 2017 zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1127,55 Euro festgesetzt.
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