Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 9. November 2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 7.335,17 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Rückerstattung der Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung.
Die Beklagte betreibt das für die Behandlung Versicherter zugelassene Krankenhaus J-Krankenhaus T. Dieses behandelte die bei dem bei der klagenden Krankenkasse versicherten S S, geboren am 14. Juni 1996 (im Folgenden: Versicherter) festgestellte Kielbrust (Pectus carinatum) vom 20. November 2011 bis zum 29. November 2011 vollstationär.
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