Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 6. Juli 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten für beide Rechtszüge.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 300,00 EUR festgesetzt.
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