Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. Oktober 2017 und des Sozialgerichts Chemnitz vom 23. Mai 2013 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1526,68 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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