BSG - Urteil vom 26.05.2020
B 1 KR 26/18 R
Normen:
SGB V § 39 Abs. 1 S. 2; KHEntgG § 7; KHEntgG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; KHG § 17b;
Fundstellen:
NZS 2021, 356
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 27.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 252/13
SG Chemnitz, vom 23.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 126/11

Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach FallpauschalenUnzulässigkeit der Kodierung der Hauptdiagnose T83.5 - Infektion und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat im Harntrakt - bei einem Harnwegsinfekt mit Nachweis von multiresistenten Keimen mit eingesetztem suprapubischen Blasenkatheter

BSG, Urteil vom 26.05.2020 - Aktenzeichen B 1 KR 26/18 R

DRsp Nr. 2020/14238

Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Fallpauschalen Unzulässigkeit der Kodierung der Hauptdiagnose T83.5 - Infektion und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat im Harntrakt – bei einem Harnwegsinfekt mit Nachweis von multiresistenten Keimen mit eingesetztem suprapubischen Blasenkatheter

Die Kodierung eines Kodes als Hauptdiagnose – hier des Kodes T83.5 - scheidet aus, wenn in Bezug auf die bei dem Versicherten vorliegende Erkrankung – hier einem Harnwegsinfekt mit Nachweis von multiresistenten Keimen mit eingesetztem suprapubischen Blasenkatheter - ein spezifischerer Kode existiert – hier der Kode N30.0 -, dessen Verschlüsselung auch nicht durch ein Exklusivum des ICD-10-GM ausgeschlossen ist.

Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. Oktober 2017 und des Sozialgerichts Chemnitz vom 23. Mai 2013 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1526,68 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 39 Abs. 1 S. 2; KHEntgG § 7; KHEntgG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; KHG § 17b;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.