Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14.11.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 3.797,70 EUR und der Streitwert für das Berufungsverfahren auf 2.071,42 EUR festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Krankenhausabrechnung über die Zusammenführung von stationären Behandlungen einer Versicherten der Beklagten im Krankenhaus der Klägerin im Jahr 2015.
Die Klägerin betreibt ein nach § 108 Nr 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zugelassenes Krankenhaus in P ... Die bei der beklagten Krankenkasse gesetzlich krankenversicherte N. B. wurde 2015 in der vorgenannten Klinik behandelt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|