Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 28. März 2014 geändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 13.571,58 Euro nebst Zinsen von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. April 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Klage- und Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 13.572 Euro festgesetzt.
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