Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. August 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1068,99 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Zahlung von Krankenhausbehandlungskosten.
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